AHK: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kugelkopf ==
== Kugelkopf ==
=== Anforderungen ===  
=== Anforderungen ===  
* Führerscheinklasse  
* notwendige Führerscheinklasse muss vorhanden sein.
* gesetzlichen Bestimmungen [https://www.buzer.de/42_StVZO.htm StVZO §42-44] Gewichte, Bauverordnungen und Stützlasten  
* gesetzlichen Bestimmungen [https://www.buzer.de/42_StVZO.htm StVZO §42-44] Gewichte, Bauverordnungen und Stützlasten  
** §42 Geländefahrzeuge (Unimog 404) Die gezogene. Anhängelast darf das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts nicht übersteigen.
** §42, Abs. (1): Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
** §42 Die gezogene Anhängelast darf den vom Hersteller des Zugfahrzeugs als zulässig erklärten Wert der Anhängelast nicht übersteigen.
*** [https://lexparency.de/eu/31970L0156/ANX_II/ Richtlinie 70/156/EWG] 4.GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G): 
**** 4.2: KFZ mit mehr als 2t und weniger als 12t
**** wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, '''oder''' wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:
***** Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.


=== 2t Westfalia Anbau ===  
=== 2t Westfalia Anbau ===  

Version vom 2. Februar 2024, 10:20 Uhr

Kugelkopf

Anforderungen

  • notwendige Führerscheinklasse muss vorhanden sein.
  • gesetzlichen Bestimmungen StVZO §42-44 Gewichte, Bauverordnungen und Stützlasten
    • §42, Abs. (1): Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
      • Richtlinie 70/156/EWG 4.GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G):
        • 4.2: KFZ mit mehr als 2t und weniger als 12t
        • wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:
          • Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.

2t Westfalia Anbau

Anhängelast 2000kg, Stützlast 100kg, D-Wert (kN) 16,4

  • Westfalia 314052600001 Anhängebock
  • Westfalia 329062600001 Anschraubplatte
  • Westfalia Kugelkopf

2,5t Vamog Kugelkopf Umbauset

Anhängelast 2500kg, Stützlast 100kg

3,5t Westfalia Anbau

NICHT GEPRÜFT BISHER! - Anhängelast 3500kg, Stützlast 100kg

  • Westfalia 342179600001 Anhängebock
  • Westfalia 329103600001 Anschraubplatte
  • Westfalia 329143600001 Kugelkopf


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