Zulassung

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Oldimer Zulassung

Begutachtung nach § 23 StVZO

  • bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
  • die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
  • und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.


Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein:

  • Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand
  • Fahrzeug darf normale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine technischen Mängel oder Unfallrestschäden
  • es darf keine unsachgemäße Instandsetzung vorgenommen worden sein
  • alle wesentlichen Teile müssen im Originalzustand vorhanden sein


Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein:

  • das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ
  • falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und

Quelle