Zulassung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Oldimer Zulassung ==
== Oldimer Zulassung ==
Begutachtung nach § 23 StVZO
'''Begutachtung nach § 23 StVZO'''
** bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
* bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
** die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
* die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
** und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.
* und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.
** [https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/anforderungskatalog-oldtimer.pdf Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO]


* Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein:
** Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand
** Fahrzeug darf normale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine technischen Mängel oder Unfallrestschäden
** es darf keine unsachgemäße Instandsetzung vorgenommen worden sein
** alle wesentlichen Teile müssen im Originalzustand vorhanden sein


* Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein:
'''Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein:'''
** das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ
* Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand
** falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen
* Fahrzeug darf normale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine technischen Mängel oder Unfallrestschäden
* es darf keine unsachgemäße Instandsetzung vorgenommen worden sein
* alle wesentlichen Teile müssen im Originalzustand vorhanden sein


* Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/oldtimer/#c707400
 
'''Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein:'''
* das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ
* falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und
 
[https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/oldtimer/#c707400 Quelle]

Aktuelle Version vom 20. Juli 2023, 10:04 Uhr

Oldimer Zulassung

Begutachtung nach § 23 StVZO

  • bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
  • die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
  • und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.


Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein:

  • Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand
  • Fahrzeug darf normale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine technischen Mängel oder Unfallrestschäden
  • es darf keine unsachgemäße Instandsetzung vorgenommen worden sein
  • alle wesentlichen Teile müssen im Originalzustand vorhanden sein


Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein:

  • das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ
  • falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und

Quelle