Zulassung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Oldimer Zulassung ==
== Oldimer Zulassung ==
Begutachtung nach § 23 StVZO
Begutachtung nach § 23 StVZO
** bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
* bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
** die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
* die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
** und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.
* und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.


* Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein:
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein:
** Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand  
* Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand  
** Fahrzeug darf normale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine technischen Mängel oder Unfallrestschäden
* Fahrzeug darf normale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine technischen Mängel oder Unfallrestschäden
** es darf keine unsachgemäße Instandsetzung vorgenommen worden sein
* es darf keine unsachgemäße Instandsetzung vorgenommen worden sein
** alle wesentlichen Teile müssen im Originalzustand vorhanden sein
* alle wesentlichen Teile müssen im Originalzustand vorhanden sein


* Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein:
Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein:
** das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ
* das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ
** falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen
* falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und  


* Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/oldtimer/#c707400
[https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/oldtimer/#c707400 Quelle]

Version vom 20. Juli 2023, 10:02 Uhr

Oldimer Zulassung

Begutachtung nach § 23 StVZO

  • bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
  • die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
  • und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein:

  • Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand
  • Fahrzeug darf normale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine technischen Mängel oder Unfallrestschäden
  • es darf keine unsachgemäße Instandsetzung vorgenommen worden sein
  • alle wesentlichen Teile müssen im Originalzustand vorhanden sein

Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein:

  • das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ
  • falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und

Quelle