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Begutachtung nach § 23 StVZO | '''Begutachtung nach § 23 StVZO''' | ||
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* die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird | * die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird | ||
* und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann. | * und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann. | ||
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein: | '''Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein:''' | ||
* Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand | * Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand | ||
* Fahrzeug darf normale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine technischen Mängel oder Unfallrestschäden | * Fahrzeug darf normale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine technischen Mängel oder Unfallrestschäden | ||
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* alle wesentlichen Teile müssen im Originalzustand vorhanden sein | * alle wesentlichen Teile müssen im Originalzustand vorhanden sein | ||
Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein: | '''Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein:''' | ||
* das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ | * das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ | ||
* falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und | * falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und | ||
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Version vom 20. Juli 2023, 10:02 Uhr
Oldimer Zulassung
Begutachtung nach § 23 StVZO
- bei zugelassenen Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit gültiger Zulassungsbescheinigung eine Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung
- die Untersuchung im Umfang einer HU entfällt im Rahmen einer Begutachtung nach §23 StVZO, wenn gleichzeitig eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO (Vollabnahme) durchgeführt wird
- und bei allen Fahrzeugen die Feststellung, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein:
- Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand
- Fahrzeug darf normale Gebrauchsspuren aufweisen, jedoch keine technischen Mängel oder Unfallrestschäden
- es darf keine unsachgemäße Instandsetzung vorgenommen worden sein
- alle wesentlichen Teile müssen im Originalzustand vorhanden sein
Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein:
- das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ
- falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und